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Meine Herztransplantation-Ein neues Leben - pers.Budget


Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Die Idee: Geld statt Sachleistung. Mit dem Geld können Sie zum Beispiel die Hilfe von Assistentinnen und Assistenten bezahlen. Das bedeutet mehr Unabhängigkeit und mehr Selbstbestimmung.

Mehr Selbstbestimmung durch das persönliche Budget

Mit dem Geld des Persönlichen Budgets stellen Sie Ihre Helfer selbst an und bezahlen diese. So werden Sie gegenüber den Assistenten zum Arbeitgeber. Das bedeutet aber auch mehr Planung und Organisation für Sie. Zum Beispiel müssen Sie selbst nach Assistenten suchen, diese einstellen und einen Arbeitsplan festlegen. Wer sich für das Persönliche Budget entscheidet, kann das Geld für unterschiedliche Hilfen verwenden. Zum Beispiel für Unterstützung:

  • im Haushalt
  • bei der Pflege
  • bei Behördengängen
  • bei Arztbesuchen
  • bei der Arbeit oder Ausbildung
  • Fahrdienste
  • bei Kino- und Theaterbesuchen

Manchmal können Menschen mit Behinderung durch die Unterstützung von Assistenten zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen. Sie können das Persönliche Budget aber auch bekommen, wenn Sie in einer Einrichtung leben, zum Beispiel in einem Wohnheim.

Rechtsgrundlage

Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Persönliche Budget ist Paragraf 17 des 9. Sozialgesetzbuchs (Paragraf 17 SGB IX). Dort heißt es: „Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“ Teilhabe-Leistungen können also nicht nur Sach-Leistungen sein. Sondern sie können auch als Geldbetrag (=persönliches Budget) ausgezahlt werden.

 

Höhe des Budgets

Die Höhe des Budgets hängt davon ab, wie viel Hilfe Sie brauchen. Manche kommen mit weniger als 200 Euro im Monat aus. Benötigen Sie eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung, können Sie mehrere tausend Euro erhalten. Das durchschnittliche Budget liegt bei rund 500 Euro im Monat.

Antrag auf Persönliches Budget

Das Budget beantragen Sie bei einem Kostenträger. Unter anderen gibt es diese Kostenträger:

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Versorgungsamt
  • Jugendamt
  • Sozialamt
  • Integrationsamt
  • Agentur für Arbeit


Wenn Sie das Geld von verschiedenen Kostenträgern bekommen, spricht man von einem "Trägerübergreifenden Persönlichen Budget". Für Sie ist aber nur ein Ansprechpartner zuständig. Wenn Sie den Antrag bei einer Stelle gestellt haben, klären die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit. Dann sagt man Ihnen, wer Ihr Ansprechpartner ist. Dieser nennt man den "Beauftragten". Der Beauftragte stellt gemeinsam mit Ihnen den Unterstützungs-Bedarf und die Höhe des Budgets fest. Zuletzt bekommen Sie einen Bescheid, ob und in welcher Höhe Sie das Budget erhalten. Zu Beginn bekommen Sie das Persönliche Budget nur für einen kürzeren Zeitraum. Zum Beispiel für ein Jahr. Wenn Sie in dieser Zeit gut mit dem Budget zurechtkommen, können Sie es anschließend für einen wesentlich längeren Zeitraum bekommen. Zum Beispiel fünf Jahre.

 

Die Arbeitgeber-Rolle

Wenn Sie mit dem Geld des Persönlichen Budgets einen oder mehrere Assistenten einstellen, werden Sie zum Arbeitgeber. Sie sollten mit dem Kostenträger genau festlegen, wieviel Geld Sie für welche Leistungen brauchen. Wenn Sie die organisatorische Arbeit als Arbeitgeber nicht übernehmen möchten oder können, können Sie dafür einen Hilfsdienst beauftragen. Menschen mit einer geistigen Behinderung oder mit Lernschwierigkeiten entscheiden sich oft für diese Hilfe. Den Hilfsdienst müssen Sie vom Persönlichen Budget bezahlen.

Das Persönliche Budget soll die Wahlmöglichkeiten erweitern. Sie können auswählen, ob Sie Sach-Leistungen haben möchten oder ob Sie Geld bekommen möchten. Das Persönliche Budget ist freiwillig, niemand muss es in Anspruch nehmen. Und wenn Sie es nicht mehr möchten, können Sie jederzeit wieder Sachleistungen in Anspruch nehmen.


Unser Leben nach der Herztransplantation und heute nach 20 Jahren


Transplantation im Säuglingsalter


Infoseite für Eltern mit herzkranken Kindern und persönliche Erfahrungsberichte



Liebe Besucher , wir hoffen mit dieser Seite ein wenig dazu beizutragen, Hilfestellungen zu geben und wichtige Informationen für Eltern zu veröffentlichen, die erst nach Eigenerfahrung entstanden sind .


Alles Gute wünschen Euch

Giuliana und Alessandra
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